Materialrückverfolgung heißt, für jedes gefertigte Teil nachweisen zu können, aus welchem Material und welcher Charge es stammt. Gut gelingt das, wenn das Werkszeugnis beim Wareneingang an die Stange oder Platte gehängt wird und das System dauerhaft speichert, welches Material für welchen Auftrag verwendet wurde. Dann ist der Nachweis später ohne Suchen verfügbar.
Ein Kunde reklamiert ein Teil, oder ein Auditor fragt nach: Aus welchem Material wurde dieses Teil gefertigt, und wo ist das Zeugnis dazu? In vielen kleinen Betrieben beginnt dann die Suche in Ordnern, Lieferscheinen und Erinnerungen. Mit einer durchgängigen Materialrückverfolgung ist die Antwort ein Klick.
Die Prüfbescheinigungen nach EN 10204
Die Norm EN 10204 unterscheidet vier Arten von Prüfbescheinigungen für metallische Erzeugnisse:
| Typ | Bezeichnung | Inhalt | Bestätigt durch |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Werksbescheinigung | Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne Prüfergebnisse | Hersteller |
| 2.2 | Werkszeugnis | Übereinstimmung, mit Ergebnissen nichtspezifischer Prüfungen | Hersteller |
| 3.1 | Abnahmeprüfzeugnis 3.1 | Übereinstimmung, mit Ergebnissen spezifischer Prüfungen am Lieferlos | vom Herstellungsbereich unabhängige Prüfstelle des Herstellers |
| 3.2 | Abnahmeprüfzeugnis 3.2 | wie 3.1, zusätzlich gegengezeichnet | Hersteller und externe Stelle oder Sachverständiger des Bestellers |
Für die Rückverfolgung einer Charge ist vor allem 3.1 relevant, weil es sich auf das konkret gelieferte Material bezieht. Im Sprachgebrauch werden alle diese Bescheinigungen oft „Werkszeugnis“ genannt.
Die Kette der Rückverfolgung
Eine vollständige Rückverfolgung verbindet vier Glieder:
- Wareneingang: Die Stange oder Platte kommt mit Zeugnis und Chargen- bzw. Schmelzennummer an. Diese Nummern werden dabei mit der Kennung des Materials verknüpft, denn die Kennzeichnung auf dem Material selbst geht beim Sägen oft verloren.
- Lager: Das Material bekommt eine eindeutige Kennung, zum Beispiel einen Barcode, und das Zeugnis wird daran gespeichert.
- Auftrag: Beim Sägen oder Schneiden wird festgehalten, welches Material für welchen Auftrag verwendet wurde.
- Auslieferung: Zum Teil lässt sich jederzeit das Material und damit das Zeugnis abrufen.
Reißt eines dieser Glieder, etwa weil Stangen ohne Kennung im Regal liegen, ist der Nachweis nur noch über Erinnerung möglich.
Warum es ohne Zusatzaufwand gehen sollte
Rückverfolgung scheitert in kleinen Betrieben selten am Willen, sondern am Aufwand. Wenn für jeden Schnitt ein Formular ausgefüllt werden muss, wird es im Tagesgeschäft vergessen. Funktionieren kann es nur, wenn die Zuordnung ein Nebenprodukt der normalen Arbeit ist:
- Das Zeugnis wird einmal beim Wareneingang angehängt.
- Die Zuordnung Material zu Auftrag entsteht ohnehin, wenn Material reserviert und gesägt wird.
- Das System speichert diese Zuordnung dauerhaft.
Platten und Laserteile
Bei Blechteilen ist die Rückverfolgung schwieriger, weil aus einer Tafel viele Teile für verschiedene Aufträge geschnitten werden. Hier hilft eine Verbindung zwischen Lager, Auftrag und der Verschachtelungssoftware der Laseranlage: Wird festgehalten, welche Tafel für welches Schachtelbild verwendet wurde, ist auch jedes Laserteil seiner Charge zugeordnet.
Checkliste für den Einstieg
Materialrückverfolgung in bIT 4.0
In bIT 4.0 kann an jede Stange und Platte die Prüfbescheinigung, etwa ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1, angeheftet werden. Die Reservierung einer Stange für einen Auftrag bleibt dauerhaft gespeichert; damit ist jederzeit nachvollziehbar, aus welchem Material ein Teil gefertigt wurde, ohne zusätzlichen Aufwand. Das Laserschneid-Modul verbindet Plattenmaterial mit dem Auftrag und schafft so Chargenrückverfolgbarkeit für Platten; angebunden sind RADAN und die Verschachtelungssoftware von Amada.
Häufige Fragen
Was ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1?
Eine Prüfbescheinigung nach EN 10204, in der der Hersteller die Übereinstimmung mit der Bestellung bestätigt und Ergebnisse spezifischer Prüfungen am gelieferten Los angibt. Ausgestellt wird sie von einer vom Herstellungsbereich unabhängigen Prüfstelle des Herstellers.
Was ist der Unterschied zwischen 2.2 und 3.1?
Ein Werkszeugnis 2.2 enthält Prüfergebnisse aus nichtspezifischen Prüfungen, also nicht zwingend vom gelieferten Material. Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bezieht sich auf das konkrete Lieferlos und ist damit für die Rückverfolgung einer Charge aussagekräftiger.
Wann muss ich Material rückverfolgen können?
Das ergibt sich aus Kundenanforderungen, Normen oder Regelwerken der jeweiligen Branche. Häufig verlangen Auftraggeber ein 3.1-Zeugnis und den Nachweis, dass das gelieferte Teil aus genau diesem Material gefertigt wurde.
Wie lange sollte ich Werkszeugnisse aufbewahren?
So lange, wie Kunden, Verträge oder Regelwerke es verlangen. Digital am Material gespeichert, ist die Aufbewahrungsdauer kein Platzproblem.
